Treppenlifter in der Mietwohnung Miete und Treppenlifte
Die meisten Bewohner einer Mietwohnung glauben, sie seien gezwungen umzuziehen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Wohnung aus eigener Kraft zu erreichen. Die wenigsten Mieter wissen, dass sie einen Anspruch auf die Durchführung von baulichen Veränderungen in gewissen Fällen haben. Das Gesetz schreibt vor, dass jeder ein Anrecht auf einen barrierefreien Zugang zu seinem Wohnraum hat. Demnach besteht die Möglichkeit, einen Treppenlifter im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses einbauen zu lassen. Jedoch muss man einige Voraussetzungen erfüllen.
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Fragen Sie Ihren Anwalt zum Thema Treppenlifter
Unter welchen Umständen (es kommt immer auf den Einzelfall an!) Sie als Mieter einen Treppenlift einbauen lassen können, sagt Ihnen z.B. Ihr Anwalt. Falls Sie keinen kennen, der sich im Mietrecht auskennt, treten Sie Ihrem örtlichen Mieterverein ein. Bei einem geringen Jahresbeitrag sind Sie in der guten Lage, grundsätzlich jederzeit die Berater, das sind Rechtsanwälte mit Spezialwissen, des Mietervereins befragen zu können. Natürlich auch zum Thema Treppenlift. Treppenlifte sind für diese Anwälte kein Fremdwort. Der Mieter selbst oder einer seiner Mitbewohner oder sein Lebensgefährte müssen auf beispielsweise einen Treppenlift angewiesen sein. Der Vermieter muss eine bauliche Veränderung, wie zum Beispiel den Einbau eines Treppenlifts, durchführen, wenn der Zugang oder die Nutzung der Mietsache nur so gewährleistet werden kann. Als Mietsache wird neben dem Wohnraum auch der Keller, der Balkon, die Terrasse, die Haustür und der Eingangsbereich gezählt. Der Mieter muss die Erforderlichkeit einer solchen Baumaßnahme glaubhaft machen. Eine Erforderlichkeit besteht, wenn ohne die Durchführung der baulichen Veränderung keine behindertengerechte Nutzung des Wohnraums sichergestellt werden kann oder wenn ansonsten kein Zugang zum Wohnraum möglich ist. Juristisch werden Personen, die unter einer dauerhaften und erheblichen Mobilitätseinschränkungen leiden, als behindert bezeichnet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese Einschränkung der Mobilität durch einen Unfall oder das zunehmende Alter verursacht wurde.
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Der Treppenlift kann uns mobil machen
Somit haben diese Personengruppen ein Recht auf Barrierefreiheit. Dieser Anspruch ist zusätzlich im Mietrecht verankert und daher muss der Vermieter einen Treppenlifter bei bestehender Notwendigkeit, genehmigen und einem Einbau zustimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Treppenlift später wieder entfernt werden kann, ohne Schäden am Treppenhaus zu hinterlassen.
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