Krankenkassen |
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Treppenlifte und Krankenkassen |
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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur für Hilfsmittel, die die körpereigenen Funktionen des Patienten unterstützen oder fördern. Diese Hilfsmittel sollen eine Erleichterung der alltäglichen Aufgaben im aktuellen Umfeld gewährleisten (auch beim Wechsel der Wohnung). Hierzu zählen die Krankenkassen den Treppenlift nicht, Treppenlifte dienen zur Überwindung einer speziellen Treppe und können bei einem Umzug nicht mitgenommen werden. Der Treppenlift ist fest mit dem Gebäude verbunden und erfüllt somit nicht die Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen. Also stellt der Treppenlifter eine erhebliche finanzielle Belastung für den Betroffenen dar. Eine Alternative ist hierbei der Erwerb eines gebrauchten Treppenlifts. |
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